Das Oberverwaltungsgericht bescheinigt in seiner Urteilsbegründung dem Regionalverband Ruhr vier Fehler bei der Ausweisung von Kiesabbauflächen
Urteilsbegründung nach gekipptem Regionalplan: „Ohrfeige für sture Planungspolitik“


Das Oberverwaltungsgericht bescheinigt in seiner Urteilsbegründung dem Regionalverband Ruhr vier Fehler bei der Ausweisung von Kiesabbauflächen