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Urteilsbegründung nach gekipptem Regionalplan: „Ohrfeige für sture Planungspolitik“

Urteilsbegründung nach gekipptem Regionalplan: „Ohrfeige für sture Planungspolitik“

Das Oberverwaltungsgericht bescheinigt in seiner Urteilsbegründung dem Regionalverband Ruhr vier Fehler bei der Ausweisung von Kiesabbauflächen