Die feste Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ein ehemaliger Notar aus Dinslaken hatte geklagt.
Nach Klage von Dinslakener Notar: Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare





